Angeordnete Mediation

Normalerweise entscheiden sich Personen, die ihren Konflikt nicht selbst lösen können, freiwillig für eine Mediation. Der gemeinsam gefasste Entschluss, eine Drittperson beizuziehen, ist eine gute Grundlage für eine konstruktive Haltung im Konfliktlösungsprozess. In schwierigen Fällen oder wenn die tieferen Konfliktursachen verdeckt sind, kann es aber auch sinnvoll sein, dass eine Behörde den streitenden Parteien eine Mediation nahelegt oder anordnet.

Eine solche Massnahme steht oft am Ende einer ganzen Reihe von Vermittlungsversuchen. Sie kann in einer verfahrenen und scheinbar ausweglosen Situation allen Beteiligten neue Türen öffnen. Die Aufforderung an die Streitenden, eine Regelung ihres Konflikts durch eine Mediation in eigenverantwortlicher Weise zu erarbeiten, bietet die Chance für eine tragfähige Lösung. Sie ermöglicht es der Behörde zudem, ihre eigenen Ressourcen sinnvoll einzusetzen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich auch Streitparteien auf einen Mediationsprozess einlassen können, die zunächst skeptisch sind. Nach kurzer Zeit nutzen beide Seiten den erweiterten Gesprächs- und Verhandlungsrahmen zur Klärung der persönlichen Standpunkte. In einem Prozess der kleinen Schritte wird die Kommunikation neu eingeübt mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis zu verbessern.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie als Behörde eine angeordnete Mediation in Betracht ziehen. Gerne klären wir mit Ihnen den entsprechenden inhaltlichen Auftrag ab.

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