Mediation rund ums Erben
Oft bricht nach dem Tod eines Menschen unter den Hinterbliebenen ein mühseliger, zeit-, geld- und energieraubender Streit um die Erbteilung aus. Hier kann Mediation ansetzen, bevor der Streit eskaliert und zum Auseinanderbrechen der Familie führt. Aber auch schon vorbeugend, wenn Menschen zu Lebzeiten ihren Nachlass regeln und sich darüber mit ihren Erben einigen wollen.
Die heutigen vielfältigen Lebens- und Familienformen, wie z.B. Lebensgemeinschaften, Fortsetzungsfamilien oder Familienunternehmen, führen zu komplexen erbrechtlichen Fragestellungen. Diese verlangen nach einvernehmlichen, fairen und massgeschneiderten Lösungen. Mediation ist ein geeigneter Weg, um solche Lösungen zu finden. Voraussetzung ist allerdings, dass sich alle Beteiligten dazu bereit erklären.
Wir vermitteln in verschiedensten Konfliktfeldern:
- Familiengeschichte
- Erbeinsetzung
- Erbvorbezug
- Erbverzicht
- Erbvertrag und Ehevertrag
- Testament und Pflichtteile
- Teilungsvorschriften
- Erbengemeinschaft
- Erbteilung oder Vermächtnis
- Vor- und Nacherbschaft
- Nutzniessung oder Wohnrecht
- Firmennachfolge oder Gründung einer Stiftung
