Bei hochstrittigen Konfliktparteien steht die von einer Behörde oder einem Gericht angeordnete Mediation oft am Ende einer ganzen Reihe von erfolglosen Vermittlungsversuchen. Sie kann in einer scheinbar ausweglosen Situation allen Beteiligten neue Wege aufzeigen.
Die Anordnung ist eine Aufforderung an die Streitenden, eine Regelung ihres Konfliktes durch eine Mediation in eigenverantwortlicher Weise zu erarbeiten. Sie bietet die Chance für eine tragfähige Lösung.
Die Erfahrung zeigt, dass sich auch Streitparteien, welche zunächst skeptisch sind, auf einen Mediationsprozess einlassen können. Oft nutzen beide Seiten den erweiterten Gesprächs- und Verhandlungsrahmen zur Klärung ihrer persönlichen Standpunkte. In einem Prozess der kleinen Schritte wird eine neue Kommunikation eingeübt, mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis zu verbessern.